Liebe Freunde!

Die staatliche Referendarausbildung erhebt nicht den Anspruch, die Referendare ohne zusätzliche eigene Examensvorbereitung bestmöglich auf die zweite juristische Staatsprüfung vorzubereiten. Darauf hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich hingewiesen. (BVerwG DVBl 1988, 349, 351).

Es ist daher außerordentlich sinnvoll, mit dem Assessorkurs zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen möglichst frühzeitig zu beginnen. Es lohnt sich auch, einen Assessorkurs bereits zu besuchen, ehe die entsprechende Station im Referendardienst absolviert wurde.

Am besten fangen Sie sofort an!

Beginnen Sie den Assessorkurs gleichzeitig mit dem Referendardienst! Sie verlieren keine Zeit und lernen sofort die im zweiten juristischen Staatsexamen relevanten Probleme und Lösungen kennen. Sie beginnen sofort mit dem Schreiben der examenswichtigen Klausuren und erhalten jede Woche eine individuelle Korrektur Ihrer Klausur auf einer Tonkassette.

Der gesamte Assessorkurs zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen dauert ein Jahr. Wenn Sie nicht sofort anfangen, können Sie im Regelfall den Kurs nicht vollständig besuchen (z.B. wegen eines Aufenthalts an der Verwaltungshochschule Speyer).

Außerdem haben Sie nach einem Jahr das gesamte examensrelevante Material zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen kennen gelernt, eine große Zahl von Klausuren im Assessorkurs geschrieben und eine Korrektur auf einer Tonkassette erhalten. Sie haben danach die notwendige Zeit für die selbständige Wiederholung und Vertiefung, um einen optimalen Erfolg im zweiten juristischen Staatsexamen zu erreichen.

Machen Sie nicht wieder die Fehler, wie bei der Vorbereitung zum ersten juristischen Staatsexamen: Der „Glaube“ an die staatliche Ausbildung im Referendardienst wird sich als "Irrglaube" herausstellen. Bei der Vorbereitung zum ersten juristischen Staatsexamen war die „Rettung“ die Verlängerung des Studiums und die Möglichkeit der Notenverbesserung. Den Referendardienst werden Sie hoffentlich nicht noch einmal verlängern.
  

 

 

Der Assessorkurs zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen
im Strafverfahrensrecht beginnt im März
in Heidelberg, Bienenstraße 10.
Kursleiter ist Dr. Matthias Weidemann.
Es sind acht Veranstaltungen.

 

  1. Der Kurs hat eine Dauer von acht Sitzungen mit je vier Zeitstunden Unterricht.
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  3. Der Kursbeitrag beträgt insgesamt 330 € und ist steuerlich absetzbar. Der Kursbeitrag wird in zwei Raten Anfang August und Anfang September zu 165 Euro abgebucht.
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  5. In diesem Kurs werden zunächst acht Assessorklausuren auf Examensniveau ausgegeben. 
    Sie können diese acht Assessorklausuren zu Hause innerhalb von einer Woche bearbeiten und zur Korrektur und Benotung einreichen. Korrektur und Benotung der Klausuren erfolgen auf einer Tonkassette. Dadurch ist eine optimale und individuelle Besprechung mit Verbesserungsvorschlägen für jeden einzelnen Kursteilnehmer gewährleistet. Die Korrekturen der Assessorklausuren auf einer Tonkassette werden durch qualifizierte und erfahrene Juristen erfolgen, die das erste und das zweite juristische Staatsexamen mit besonderem Erfolg abgeschlossen haben und an der juristischen Ausbildung besonders interessiert sind.

  6. Außerdem hat der Kurs im Strafverfahrensrecht zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen, wie in den vergangenen Jahren, folgenden Inhalt:
    • Ermittlungsverfahren (Einleitung, Ablauf, Zwangsmaßnahmen, Rechtsmittel),
    • Zwischenverfahren (Einleitung, Ablauf, Abschluß),
    • Hauptverfahren (Ablauf, Beweisaufnahme, Beweiswürdigung, Urteilstenorierung und Begründung)
    • Rechtsmittelverfahren
    • Wiederholung und Vertiefung des materiellen Strafrechts (Allgemeiner und Besonderer Teil)
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  8. Sie erhalten im Rahmen dieses Kurses umfangreiches schriftliches Material zur Nacharbeit und weiteren Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen. Sie erhalten zu den acht Assessorklausuren auf Examensniveau ausführliche schriftliche Lösungen.
    Zu den im Kurs Strafverfahrensrecht zusätzlich besprochenen Fällen erhalten Sie Falltexte, Aktenauszüge und ausführliche Lösungsvorschläge.

 

 

Der Assessorkurs zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen im 
Öffentlichen Recht beginnt im April,
in Heidelberg, Bienenstraße 10.
Kursleiter ist Dr. Fritz von Mannstein.
Es sind zwölf Veranstaltungen.

 

  1. Der Kurs hat eine Dauer von 12 Sitzungen mit je vier Zeitstunden Unterricht.
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  3. Der Kursbeitrag beträgt insgesamt 495 € und ist steuerlich absetzbar. Der Kursbeitrag wird in drei Raten zu 165 abgebucht.
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  5. In diesem Kurs werden zunächst 12 Assessorklausuren auf Examensniveau ausgegeben. 
    Sie können diese zwölf Assessorklausuren zu Hause innerhalb von einer Woche bearbeiten und zur Korrektur und Benotung einreichen. Korrektur und Benotung der Klausuren erfolgen auf einer Tonkassette.Dadurch ist eine optimale und individuelle Besprechung mit Verbesserungsvorschlägen für jeden einzelnen Kursteilnehmer gewährleistet. Die Korrekturen der Assessorklausuren auf einer Tonkassette werden durch qualifizierte und erfahrene Juristen erfolgen, die das erste und das zweite juristische Staatsexamen mit besonderem Erfolg abgeschlossen haben und an der juristischen Ausbildung besonders interessiert sind.
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  7. Außerdem hat der Kurs im öffentlichen Recht zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen, wie in den vergangenen Jahren, folgenden Inhalt:

    Kernbereiche des Besonderen Verwaltungsrechts, Ausländerrecht, Kommunalrecht, Straßenrecht, Baurecht, Immissionsschutzrecht, Polizeirecht, VwGO, Spezialfragen des vorläufigen Rechtsschutzes (z.B. übereinstimmende und einseitige Erledigungserklärung, Parteiwechsel, vorläufige Sicherung des Anspruchs auf Neubescheidung, Drittschutz).
    Wiederholung und Vertiefung des gesamten Verwaltungsprozeßrechts.
    Im Kurs wird auch das Landesrecht von Hessen und Rheinland-Pfalz berücksichtigt. Der Kurs ist daher auch für diejenigen optimal geeignet, die das zweite Staatsexamen in Rheinland-Pfalz oder Hessen ablegen. Den Examensanforderungen in diesen Bundesländern und der Rechtsprechung des OVG Koblenz und des VGH Kassel wird ebenfalls Rechnung getragen. Im Kommunalrecht und im Polizeirecht werden für jedes Bundesland die entsprechenden landesrechtlichen Skripten ausgegeben.
    Aus diesem Grund besteht der Assessorkurs im öffentlichen Recht zur Hälfte aus Teilnehmern, die das zweite Staatsexamen in Rheinland-Pfalz oder in Hessen ablegen.
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  9. Sie erhalten im Rahmen dieses Kurses umfangreiches schriftliches Material zur Nacharbeit und weiteren Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen. Sie erhalten zu den zwölf Assessorklausuren auf Examensniveau ausführliche Lösungen.
    Zu den im Kurs zusätzlich besprochenen Fällen im öffentlichen Recht erhalten Sie Falltexte, Aktenauszüge und ausführliche Kreisziffern zur Lösung der Fälle und mit weiterführenden vertiefenden Hinweisen.
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Der Assessorkurs Zivilprozeßrecht/Materielles Recht beginnt
    im Oktober,
    in Heidelberg, Bienenstraße 10.
    Kursleiter ist Christian Bert.
      Es sind 20 Veranstaltungen

 

  1. Der Kurs hat eine Dauer von 20 Sitzungen mit je vier Zeitstunden Unterricht.
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  3. Der Kursbeitrag beträgt insgesamt 900 € und ist steuerlich absetzbar. Der Kursbeitrag wird in fünf Raten zu 180 Euro abgebucht.
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  5. In diesem Kurs werden zunächst 20 Assessorklausuren auf Examensniveau ausgegeben.
    Sie können diese Assessorklausuren zu Hause innerhalb von einer Woche bearbeiten und zur Korrektur und Benotung einreichen. Korrektur und Benotung der Klausuren erfolgen auf einer Tonkassette. Dadurch ist eine optimale und individuelle Besprechung mit Verbesserungsvorschlägen für jeden einzelnen Kursteilnehmer gewährleistet. Die Korrekturen der Assessorklausuren auf einer Tonkassette werden durch qualifizierte und erfahrene Juristen erfolgen, die das erste und das zweite juristische Staatsexamen mit besonderem Erfolg abgeschlossen haben und an der juristischen Ausbildung besonders interessiert sind.
  6.  

  7. Der Kurs im Zivilprozeßrecht bezieht sich auf das Erkenntnisverfahren (ZPO I) und das Vollstreckungsrecht (ZPO II).

    Der Kurs hat folgenden Inhalt:
    Gesamtes Erkenntnisverfahren von der Zulässigkeit bis zur Tenorierung einschließlich aller besonderen Verfahrensarten (z.B. Urkundenprozeß, einstweilige Verfügung, Prozeßkostenhilfe usw.) und Rechtsmittel mit Ausnahme des 6. Buches. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollziehervollstreckung, Zwangsvollstreckung in Forderungen und sonstige Rechte, Immobiliarvollstreckung, Rechsbehelfe, Rechtsmittel in der Zwangsvollstreckung, Klauselerinnerung, Klauselklagen (Gegenklagen), Erinnerungen im Vollstreckungsverfahren, Vollstreckungsabwehrklage, Drittwiderspruchsklage, Klage auf vorzugsweise Befriedigung, Widerspruchsklage im Verteilungsverfahren.
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  9. Darüber hinaus erfolgt eine umfangreiche Wiederholung und Vertiefung des materiellen Zivilrechts. Der Kurs beinhaltet BGB AT, Schuldrecht, Sachenrecht, Deliktsrecht, Bereicherungsrecht, Grundstücksrecht, Erb- und Familienrecht. Die Erfahrung zeigt, daß auch im zweiten Staatsexamen im materiellen Recht der Schlüssel zum Erfolg liegt. Deshalb darf dieser Bereich nicht vernachlässigt werden.
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  11. Sie erhalten im Rahmen dieses Kurses umfangreiches schriftliches Material zur Nacharbeit und weiteren Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen. Es handelt sich um Übersichten und Lösungsvorschläge zu den im Kurs besprochenen Fällen.

 

Sie können für die Anmeldung unsere Formulare auf dieser Webseite nutzen
Sie können Ihre Anmeldung schriftlich vornehmen:
Postanschrift: Liebigstr. 9, 65193 Wiesbaden.
   
Erforderlich ist die Abgabe von zwei Paßbildern und eine Lastschrift-Einzugsermächtigung mit Ihrer Konto-Nr. und der Bankleitzahl der Bank.

Ohne die rechtzeitige Abgabe von zwei Paßbildern können Sie keinen Ausweis erhalten.
Ohne Vorlage des Ausweises bekommen Sie keine Kursunterlagen
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Und natürlich wieder das alte Motto, wie schon zur Vorbereitung auf das erste juristische Staatsexamen: Der Mythos von Sisyhos – keep the ball rolling.
Schaffen, Machen, Tun

 

 

 

Kursort: 

Heidelberg, Bienenstraße 10

Kurszeiten: 

Strafverfahrensrecht
- acht Veranstaltungen -
Beginn: 3. März 2012
jeweils Samstags von 8.30 bis 13.00 Uhr

Kurszeiten: 

Öffentliches Recht
- zwölf Veranstaltungen -
Beginn: 28. April 2012 

jeweils Samstags von 8.30 bis 13.00 Uhr 

Zivilprozeßrecht/Materielles Recht
  - 20 Veranstaltungen -
Beginn: Oktober 2012

jeweils Freitags von 14.30 bis 18.30 Uhr

 


Buchhinweis:

FRITZ VON MANNSTEIN
Die Nutzung der öffentlichen Straßen

 

Bei Fragen zum Assessorkurs, wenden Sie sich bitte an:

Dr. von Mannstein
Liebigstr. 9
65193 Wiesbaden

E-Mail: fritz@drvonmannstein.de
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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